Superfanti zieht Ratti hinter sich her

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bedingungen,

von PeGaMa Werbung!

Alle Aufträge unterliegen den AGB´s.


1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Ab Auftragserteilung des Käufers, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von PeGaMa Werbung bestätigt worden sind.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.


2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn PeGaMa Werbung eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt (Auftragsbestätigung). Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. PeGaMa Werbung behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen.
Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 20 % über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von PeGaMa Werbung zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin / Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.


3. Muster
Muster und Auswahlsendungen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Diese werden grundsätzlich berechnet.
Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Mustern und Auswahlsendungen ist leider grundsätzlich nicht möglich.
Wir behalten uns vor, Muster in der Größe unserer Wahl zu versenden.


4. Mängelhaftung


5. Aufträge


6. Rücktrittsrecht / Terminsendungen

Erteilte Aufträge, die nach Auftragsbestätigung mit Vorkasse bezahlt werden sollen, verlieren nur dann Ihre Gültigkeit, wenn Sie innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist schriftlich storniert werden. Nach Ablauf der Frist ist PeGaMa Werbung berechtigt, für die erbrachte Dienstleistung 20 % Bearbeitungs-gebühren abzurechnen. Sollten Bestellungen zu einem vereinbarten Termin erfolgen, erklärt der Käufer, PeGaMa Werbung von der gesetzlichen Rücktrittsklausel befreit. Erfolgt die Anlieferung nicht zum Vereinbarten Termin (Tag oder Uhrzeit) genügt der Nachweis der rechtzeitigen Absendung. Bei Lieferungen ab Werk, die Beauftragung des für den Transport verantwortlichen Unternehmen ab Auftragsübergabe. Schadensansprüche können an PeGaMa Werbung dann nicht gestellt werden. Widerrufsrecht gemäß §355 Abs.2 BGB. Da es sich bei diversen Produkten um eine Ware handelt, die nach Kundenspezifikation angefertigt wird und die eindeutig auf die persönlichen Kundenbedürfnisse zugeschnitten ist, besteht kein Widerrufsrecht seitens des Käufers. Express-Aufträge sind Aufträge die taggleich bearbeitet und zum Versand gebracht werden sollen. Diese werden mit 20,00 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet.


7. Preise
Alle Preise, wenn nicht anders angegeben als in Euro - EURO, verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, sowie der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager, Werk oder bei Auslandversand bis deutscher Grenze unverzollt. Direktversand für Importe ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von PeGaMa Werbung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen PeGaMa Werbung zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufauftrages berechtigen PeGaMa Werbung zur Preisanpassung.


8. Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch PeGaMa Werbung. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von PeGaMa Werbung nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. PeGaMa Werbung ist im Fall von ihr nicht zu vertretener Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von PeGaMa Werbung zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüchen herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich Media-Card nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den PeGaMa Werbung zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatz Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


9. Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der PeGaMa Werbung verlassen hat. PeGaMa Werbung versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an PeGaMa Werbung trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen
der Ware bei PeGaMa Werbung, sowie die gesamten Transportkosten.


10. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind per Vorauskasse zahlbar, oder soweit nichts anderes vereinbart, spätestens bei Übergabe des Liefergegenstandes fällig.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. PeGaMa Werbung ist berechtigt am Tag der Zahlungszielüberschreitung einen Zinssatz von 13,5 % p. Anno, zuzüglich Mahnkosten in Höhe der Schreibgebühren und des Portos, mindestens jedoch 5,00 Euro pro Mahnschreiben zu berechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an das bekannte Konto zu leisten. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist PeGaMa Werbung zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von PeGaMa Werbung gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn PeGaMa Werbung andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält PeGaMa Werbung weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der PeGaMa Werbung steht das Recht zu, den im Zahlungsverzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist PeGaMa Werbung berechtigt, Zinsen in Höhe des von PeGaMa Werbung berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.


11. Eigentumsvorbehalt
PeGaMa Werbung behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur Vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung der von PeGaMa Werbung gelieferten oder noch in ihrem Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag von PeGaMa Werbung, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für PeGaMa Werbung erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird PeGaMa Werbung Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch Sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die PeGaMa Werbung gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. mit Eigentumsrechte an den vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der nötigen Sorgfalt für PeGaMa Werbung. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsüberschreibungen sind unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung / unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an PeGaMa Werbung ab. PeGaMa Werbung ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Im Falle des Widerrufs können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von PeGaMa Werbung hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist PeGaMa Werbung berechtigt, ohne Vorlegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung von PeGaMa Werbung, die erhaltene Ware in verbliebenem Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an PeGaMa Werbung zurückzusenden. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 20 %, so wird PeGaMa Werbung auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 20 % übersteigen. Erhalten wir vom Besteller Datenträger mit Grafik- oder anderen Daten, gehen wir davon aus, dass es sich um Sicherungskopien handelt. Eine Gewährleistung können wir für diese Datenträger nicht übernehmen.


12. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 12 Monate, soweit nachfolgend keine entgegenstehende Regelung getroffen wurde. Die Gewährleistung für Schnäppchenwaren beträgt 30 Tage. Schnäppchenwaren sind Artikel, die auf Grund Ihrer Altersstruktur, mangelhafter Verpackung oder fehlenden Zubehörs mit einem verminderten Preis angeboten werden. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir auch unserer Wahlberechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung ) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss PeGaMa Werbung etwaige Mängeln unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen: Nach Ablauf der Frist ist PeGaMa Werbung frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teile mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde, an PeGaMa Werbung oder an das von PeGaMa Werbung benannten Service-Zentrum einzusenden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt PeGaMa Werbung einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersatzteile gehen in das Eigentum von PeGaMa Werbung über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen durch PeGaMa Werbungnicht befolgt. Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Produkt oder Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mängelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten von PeGaMa Werbung in Höhe von 100,-- Euro, oder gegen Nachweis ein sich ergebener angemessener höherer Betrag (z.B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, die dieser PeGaMa Werbung in
Rechnung stellt) als vereinbart. Darüber hinaus gilt die Aufwandspauschale als vereinbart, wenn die Ware zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist eingesandt wird, jedoch kein Fehler feststellbar ist, ein Kostenvoranschlag abgelehnt wird oder keine Reaktion auf den Kostenvoranschlag erfolgt, falsche bzw. keine Garantieunterlagen eingesandt werden oder eine mechanische - nicht auf einen Transportschaden beruhende - Beschädigung vorliegt. Grund hierfür ist der bei PeGaMa Werbung entstehende Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von PeGaMa Werbung gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf PeGaMa Werbung zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch PeGaMa Werbung die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, Ihre Berechtigung ist durch PeGaMa Werbung schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.


13. Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

14. Rücksendungen
Warenrücksendungen aus irgendwelchen Gründen haben immer kostenfrei zu erfolgen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Rückholungen von Paketen können nur innerhalb 3 Arbeitstagen erfolgen. Lässt der Käufer bestellte Waren zurückgehen oder verweigert die Annahme trägt er die Kosten für den Transportweg. PeGaMa Werbung ist berechtigt für die entstandene Dienstleistung ein Ausfallgeld und Wiedereinlagerungskosten von 15 % des Warenwertes, mindestens 50,00 Euro bei Beträgen unter 350,00 Euro zu berechnen.


15. Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet PeGaMa Werbung nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt auch bei Handlung unserer Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen.


16. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbedingungen zwischen dem PeGaMa Werbung und dem
Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird München als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


17. Werbemitteldruck und Drucksachen
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20 % bis 500 Stück, 10 % bis 1000 Stück und 5 % bis 10.000 Stück sind aus maschinentechnischen Gründen möglich. Der Kunde ist zu einer kostenpflichtigen Abnahme verpflichtet. Geringe Abweichungen in Qualität oder Ausführung sind gestattet. Technische Änderungen zur Artikelverbesserung behält sich PeGaMa Werbung vor.


18. Entwürfe, Schutzrechte
Die von uns hergestellten Entwürfe, Zeichnungen, Skizzen usw. sind unser geistiges Eigentum. Sie dürfen weder vervielfältigt noch Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden. Da das Erstellen der Entwürfe ein erheblicher Zeit- und Kostenaufwand ist, werden Zeichnungskosten in Anrechnung gebracht. Liefert uns ein Auftraggeber einen Entwurf, eine Zeichnung oder Skizze an, so sichert uns der Auftraggeber zu, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen- oder sonstige Schutzrechte einschließlich Urheberrechte eines Dritten nicht zu berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorhaben auch nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Kommt es zu einer Verletzung eines Schutzrechtes, so stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.


19. Datenschutz
PeGaMa Werbung ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.


20. Import
Werden Waren für den Kunden nach Vorgabe aus dem Ausland geordert, wird der Betrag ab Bestätigung sofort fällig. Der Käufer verpflichtet sich, unter Angabe seiner Steuernummer, die Kosten für Fracht und Transport sowie die Kosten für die Zollgebühren und Bearbeitung der Einfuhrpapiere mit den dazu verbundenen Nebenkosten zu übernehmen. Die Übergabe der Ware erfolgt erst nach Begleichung sämtlicher Rechnungen.


21. Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn /Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen und nachzuweisen. Exportware ist nach der Bestätigung sofort zu bezahlen. Entstehende Bankspesen sind vom Käufer
zu entrichten. Die Angabe der ID-Steuernummer ist Pflicht.


22. Internetnutzung
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, insbesondere wegen Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, falscher Beratung oder wegen Verletzungen der Nachlieferungspflichten sind ausgeschlossen, es sei denn, ein Haftungsausschluss in den allgemeinen Geschäftsbedingungen wäre rechtlich nicht zulässig. In allen Fällen, in denen die Haftung in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt werden kann, ist die Haftung stets beschränkt auf den Verkaufspreis des Teils der Lieferung, aus dem die Schadensersatzansprüche resultieren.


Bild mit Fanti und Ratti
23. Sonstiges
Überleitung von Recht und Verpflichtung des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Der Anwendung entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Gerichtsstand ist München.

Salvatoresche Klausel:
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.


Neufarn, den 06. Januar 2023

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